Corona

Zugangsvorraussetzung

Um alle Verordnungen der Regierung umsetzen zu können wurde die Entscheidung getroffen, die Sommerspiele 2021 ausschließlich im Schlosshof unter freiem Himmel stattfinden zu lassen. Buffet und Abendkassa werden vor das Schloss verlegt. Weiters weisen Beschilderungen auf die Corona-Sicherheitsmaßnahmen hin. Die Mitarbeiter*innen sind angewiesen, auf die Einhaltung der Regelungen zu achten. Die Mitglieder des Ensembles und die Mitarbeiter*innen werden regelmäßig getestet.

Wir haben zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorkehrungen getroffen und bitten auch Sie um Ihre Mithilfe und Eigenverantwortung beim Besuch unserer Veranstaltungen. Zum Schutz aller Besucher*innen, Künstler*innen und Mitarbeiter*innen, und unter Beachtung der derzeitig gültigen COVID-19- Maßnahmenverordnung, ersuchen wir Sie daher um Einhaltung folgender Regeln.

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:
3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen

Die Kontrolle dieser Voraussetzung erfolgt beim 2. Schlosstor: Bitte halten Sie ihren Nachweis (s. dazu im Folgenden) bereit, die Kontrolle findet bereits im Auto statt. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt

  1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
  3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
  4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
  5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID- 19 erfolgte

a)        Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b)        Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c)        Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d)        Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

  1. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
  2. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

FFP2 MASKE (MASKENPFLICHT) entfällt ab 10.6.

Es herrscht eine FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil) ab dem Betreten des Veranstaltungsgeländes auch im Zuschauerraum. Einzige Ausnahme ist der Aufenthalt im Gastrobereich, sofern Sie sich beim Stehtisch oder im Sitzberreich aufhalten.

ABSTAND HALTEN

Halten Sie mindestens 1 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben oder nicht Ihrer Besucher*innengruppe angehören.

ATEM- UND HANDHYGIENE

Husten und niesen Sie bitte in ein Taschentuch oder Ihre Armbeuge. Werfen Sie das Taschentuch anschließend weg und waschen Sie sich gründlich (20 Sek.) die Hände oder nutzen Sie einen unserer Desinfektionsmittelspender.

GESUNDHEITLICHE BESCHWERDEN

Wenn Sie an Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden oder generellen Erkältungserscheinungen leiden, bitten wir Sie, der Veranstaltung fern zu bleiben. Wenden Sie sich im Vorfeld bitte telefonisch an unser Kartebüro unter 0664 94 90 903 um Kartenrückgaben zu besprechen. Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an 1450.

Kontaktnachverfolgung

Um eine möglichst unkomplizierte und datenschutzkonforme Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, können Sie Ihre Kontaktdaten bereits zu Hause ausfüllen und zur Vorstellung mitbringen. Weiters steht natürlich die Möglichkeit, einen Kontaktbogen vor Ort auszufüllen. Bitte bringen Sie dafür aus Hygienegründen einen eigenen Kugelschreiber mit. Pro anwesendem Haushalt ist ein Formular auszufüllen. Ihre Kontaktdaten (Name sowie E-Mail -Adresse und/oder Telefonnummer) werden 28 Tage nach der Vorstellung von den Sommerspielen SItzenberg gespeichert und anschließend dauerhaft vernichtet.

Im Anlassfall, d.h. bei Auftreten eines COVID-19-Verdachts im Rahmen einer Veranstaltung der Sommerspiele Sitzenberg, wird die*der Käufer*in des Tickets von den Sommerspielen oder der Behörde an der bekannt gegebenen E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung kontaktiert und muss bekannt geben können, wer die Veranstaltung auf den gekauften Plätzen besucht hat. Weiters hat er*sie sicherzustellen, dass er über Identität und Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zu allen diesen Personen verfügt. Dies gilt auch für Ticketkäufer*innen, (Reise)Veranstalter*innen, Schulen etc. im Rahmen von Gruppenbuchungen.

EINLASS ZUSCHAUERRAUM

Um große Menschansammlungen vor dem Schlosseingang zu vermeiden, bitten wir Sie, rechtzeitig ihr Plätze einzunehmen.

PAUSE UND VORSTELLUNGSENDE

Um Andrang beim Verlassen des Schlosses zu vermeiden, ersuchen wir Sie – wie beim Einlass – um gestaffeltes Verlassen und abzuwarten, bis die hintere Reihe aufgestanden ist und den Innenhof verlassen konnte.

BUFFET

Bitte achten Sie beim Anstellen beim Buffet auf die Bodenmarkierungen und halten Sie sich an den 1-Meter- Abstand. Die Konsumation der Speisen und Getränke direkt beim Buffet ist nicht gestattet. Bitte suchen Sie sich einen der Stehtische oder einen Sitzplatz. Bitte verrücken sie nicht die Tische um den Abstand von 1 Metern nicht zu verändern. Um Ansammlungen beim Pausenbuffet zu vermeiden, bestellen Sie bitte vor Vorstellungsbeginn Ihre Getränke und Snacks. Sie erhalten eine Tischnummer und Ihre Bestellung wird bei Pausenbeginn für Sie bereitstehen.

SANITÄRANLAGEN

Tragen Sie bitte auch hier Ihre FFP2-Maske! Bitte nehmen Sie aufeinander Rücksicht und halten Sie 1 Meter Abstand. Es sind für Damen und Herren zwei getrennte Zugänge und WC-Anlagen verfügbar. Bitte folgen Sie den Schildern. Im Zuge unseres Hygienekonzeptes werden die Anlagen regelmäßig desinfiziert.

CORONA-BEAUFTRAGTER

Bei jeder Veranstaltung ist ein*e Corona-Beauftragte*r anwesend. Bitte folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter*innen, die angehalten sind, auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Bei Fragen zu unserem Präventionskonzept erreichen Sie uns unter 0664 94 90 893.

SONSTIGE VORBEUGENDE MASSNAHMEN

Unsere Mitarbeiter werden getestet und tragen eine FFP2-Maske.


Aktuelle Verordnung

finden Sie hier

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